ÜBERMITTLUNG DER  DATEN DES FAHRERS

Nach Erhalt eines Verstoßes mit Punkteabzug, müssen Sie gemäß Art. 196 von StVO als Halter des Fahrzeugs des Verstoß oder andere gesamtschuldnerisch Verpflichtete INNERHALB 60 TAGEN der Zustellung des Verstoß  personenbezogene Daten und Führerschein des Fahrers mitteilen. Sie müssen an die Polizeibehörde der Comune di Bellagio in  G. Garibaldi 1 - 22021 Bellagio (CO) Formblatt beigefügt dem zugestellt Protokoll oder Formular von Höflichkeit unten auf der Seite angezeigt ausfüllen und senden. Die Modalitäten der Übermittlung der  Daten des Fahrers sind:

1) Bei örtliche Polizeibehörde oder mittels internationalen Einschreibens

2) Per zertifizierten  E-Mail Adresse (PEC): comune.bellagio.co@halleycert.it

Wenn Sie uns keine Angaben zum Lenker ohne begründete und dokumentierte Begründung oder die fehlende Identifizierung des Fahrers übersenden, angewandt dem Fahrzeugbesitzer die vorgesehene Strafe Art. 126 Abs.2 der StVO wird.

 

RÜCKSTANDPUNKTEN  VOM FÜHRERSCHEIN

Um wissen Rückstandpunkten Ihres Führerscheins, ist es  möglich der Telefonnummer   848-782782  zum Preis von Ortsgespräch zu anrufen  . Man muss auf der Telefontastatur das Geburtsdatum (besteht aus zwei Nummer für Tag, zwei Nummer für Monat und vier für Jahr) eingeben. Geben Sie auf Wunsch des Bedieners Nummer des Führerscheins  ohne Buchstaben und drücken # (Rautezeichen) ein: "Rückstandpunkten" wird sofort mitgeteilt. Diese Vorgänge werden vom Sprachsystem während des Anrufs wiederholt.

 

RECHTSGRUNDLAGEN

Art. 126 bis 2° Absatz - Gesetzesdekret n. 285 vom 30/04/1992 (StVO)

 

FORMULAR

Formular "von Höflichkeit" kann  für Verlust oder Beeinträchtigung des Originals oder  für unrichtige Ausfüllen verwendet werden.

Formular der Übermittlung der  Daten des Fahrers